Wer ist eigentlich zuständig? Klare Rollen, fachliche Grenzen und verlässliche Kooperation zwischen Kinder- und Jugendhilfe und Ausstiegs- und Distanzierungsberatung

Das Policy Paper der BAG „Ausstieg zum Einstieg“ e.V. untersucht die Schnittstelle zwischen Kinder- und Jugendhilfe und zivilgesellschaftlicher Distanzierungs- und Ausstiegsberatung im Umgang mit (extrem) rechten Einstellungen und Verhaltensweisen bei Kindern und Jugendlichen. Im Mittelpunkt steht die Frage, wie pädagogische Handlungsmöglichkeiten, Schutzverantwortung und spezialisierte Beratung so miteinander verbunden werden können, dass Fachkräfte handlungssicher agieren und Zuständigkeiten
klar bleiben.
Das Paper zeigt, dass entsprechende Fallkonstellationen häufig mehrere fachliche Aufträge und Unterstützungsbedarfe zugleich berühren. Kinder- und Jugendhilfe kann und soll (extrem) rechte Einstellungen und Verhaltensweisen pädagogisch bearbeiten, stößt jedoch dort an Grenzen, wo phänomenspezifische Expertise, verfestigte Orientierungen oder komplexe Problemlagen eine spezialisierte Unterstützung erfordern. Distanzierungs- und Ausstiegsberatung ergänzt bestehende Hilfen, ohne deren Aufgaben zu übernehmen. Entscheidend sind daher nicht zusätzliche Zuständigkeiten für einzelne Fachkräfte, sondern klare Rollen, verlässliche Verweiswege und
institutionalisierte Kooperation.
Daraus leiten sich zentrale Handlungsbedarfe ab: Kooperation muss strukturell finanziert, spezialisierte Beratungsangebote langfristig abgesichert, Schnittstellen zu Regelstrukturen systematisch gestärkt und der Umgang mit (extrem) rechten Einstellungen als Bestandteil professioneller Handlungssicherheit in der Kinder- und Jugendhilfe verankert werden.